Erforderliche Ausbildungen:
- Sachkundenachweis
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
Die Alltauglichkeitsprüfung muss spätestens bis zum 18. Lebensmonat des des Hundes absolviert und der Gemeinde vorgelegt werden. Wird dies nicht fristgerecht eingehalten gilt der Hund als auffällig.
Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht ab 20 kg zählen zu den "großen Hunden".
Ab dem 12. Lebensmonat muss der Gemeinde eine Bestätigung über das Gewicht und die Größe des Tieres vorgelegt werden.
Eine Person darf nicht mehr wie zwei "große" Hunde gleichzeitig führen.