Der Amtsleiter ist Vorstand des Gemeindeamtes im Auftrag des Bürgermeisters, ihm obliegt die Leitung des inneren Dienstes des Gemeindeamtes unter der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters.
Der Amtsleiter hat den Bürgermeister über alle Agenden der Verwaltung zu unterrichten. Er entscheidet über den Einsatz des Personals und der Sachmittel und hat Vorsorge für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Verwaltung zu treffen. Zur Aufgabenwahrnehmung hat er im Sinne eines zeitgemäßen, kunden-orientierten und wirtschaftlichen Dienstleistungsbetriebes Verfügung und Entscheidungen zu treffen.