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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Die Gebühren: ab € 50,00
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
Griesmayr Melanie
(Standesamt)
Osternacher Karin
(Standesbeamtin)
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